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BU-Versicherung: Achten Sie auf gute Leistungen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Ein Billigvertrag mit eingeschränkter Leistung nützt im Ernstfall allerdings oft wenig. Ein Blick in die Tarifunterlagen sorgt für Gewissheit.
Stichwort Verweisung: Ihre private Berufsunfähigkeitsrente muss sicher fließen, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden sollten. Achten Sie darauf, dass die Rente bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ohne wenn und aber gezahlt wird, solange Sie keiner neuen Arbeit nachgehen, die Ihrer bisherigen beruflichen Stellung entspricht. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit auch nur theoretisch in einer anderen, halbwegs gleichwertigen Tätigkeit einsetzbar wären. Wer beispielsweise als Handwerker wegen Rückenproblemen berufsunfähig wird, müsste sich dann auf eine Verkäufertätigkeit im Baumarkt verweisen lassen – egal, ob er eine solche Arbeit überhaupt findet oder nicht. Versichern Sie außerdem einen ausreichend lange Laufzeit. Läuft die BU-Versicherung nur bis zum 55. Lebensjahr, gibt es kein Geld, wenn Sie mit 56 Jahren berufsunfähig werden. Besser, der Vertrag läuft bis zum tatsächlichen Renteneintritt, zum Beispiel bis zum 65. Lebensjahr. Bei Vertragsabschluss sollte der Versicherer nur nach Krankheiten fragen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Faire Berufsunfähigkeitsversicherer schreiben vor dem Vertragsschluss den Hausarzt des Antragstellers an und bitten um Mitteilung aller Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden in diesem Zeitraum. So ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz später nicht wegen falscher oder fehlender Angaben über Vorerkrankungen gefährdet ist.
Für die Meldung der Berufsunfähigkeit sollte keine Ausschlussfrist gelten. Andernfalls kann es zum Streit kommen, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit beispielsweise wegen eines langen Klinikaufenthalts erst einige Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit mitteilen, obwohl Sie den Versicherer laut Vertragsbedingungen innerhalb einer kürzeren Frist hätten informieren müssen. Als Nachweis der Berufsunfähigkeit sollte eine fachärztliche Bescheinigung darüber ausreichen, dass man seinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kann. Sie suchen einen zuverlässigen Berufsunfähigkeitsschutz mit guten Leistungen? Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!