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Berufsunfähig wegen seelischer Erkrankung?
Burnout, Depressionen, Stresserkrankungen, Angststörungen – in unserer modernen Arbeitswelt wird immer häufiger eine erkrankte Psyche Ursache für Berufsunfähigkeit. Fast ein Drittel aller Fälle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ist heute auf seelische Krankheiten zurückzuführen. Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, sollte sich im Ernstfall fachlich beraten lassen, bevor er einen Leistungsantrag stellt.
Grundsätzlich müssen private Berufsunfähigkeitsversicherer (BU-Versicherer) die vereinbarte Rente auch dann zahlen, wenn man wegen einer seelischen Krankheit im Beruf auf Dauer nicht mehr einsatzfähig ist. Verweigern kann der BU-Versicherer die Leistung nur, wenn psychische Erkrankungen schon bei Vertragsabschluss vom Deckungsumfang ausgenommen wurden, beispielsweise weil der Antragsteller in der Vergangenheit bereits psychotherapeutisch behandelt wurde. Auch wenn bestehende seelische Erkrankungen im Versicherungsantrag verschwiegen wurden, obwohl konkret danach gefragt wurde, kann der Versicherer den Vertrag unter Umständen anfechten und muss nicht zahlen. Naturgemäß ist der Nachweis einer psychischen Erkrankung mit dauerhafter Berufsunfähigkeit als Folge schwieriger zu führen als bei einer eindeutig zu diagnostizierenden körperlichen Krankheit. Nicht selten kommt es hier zu unterschiedlichen Einschätzungen bei Versichertem und BU-Versicherer. Besondere Bedeutung kommt deshalb dem Leistungsantrag zu, wenn man wegen einer psychischen Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Experten empfehlen, in diesem Fall qualifizierte Unterstützung einzuholen, zum Beispiel durch einen auf seelische Erkrankungen spezialisierten Facharzt und einen Anwalt für Medizinrecht. So gelingt es in vielen Fällen leichter, den BU-Versicherer oder – im Streitfall – gerichtlich bestellte Sachverständige davon zu überzeugen, dass der Leistungsfall tatsächlich eingetreten ist.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind und finanziell versorgt sein wollen, wenn Sie aus Gesundheitsgründen vorzeitig nicht mehr arbeiten können. Experten empfehlen, sich so früh wie möglich abzusichern, denn je jünger man startet, desto günstiger ist der Beitrag über die gesamte Laufzeit. Außerdem ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren meist noch tadellos, so dass man keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge wegen Vorerkrankungen hinnehmen muss und umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz erhält, auf den man sich im Ernstfall jederzeit verlassen kann.