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Klimawandel: Hochwasserrisiko richtig versichern
Durch den Klimawandel werden Starkregen und Überschwemmungen in Zukunft weiter zunehmen, das sagen viele Experten voraus. Nicht immer sind Hochwasserschäden an Gebäuden gut versichert. Erfreulich: Wer seine Wohngebäudeversicherung rechtzeitig um die Absicherung gegen Elementargefahren ergänzt, ist auch bei Gebäudeschäden durch Hochwasser finanziell geschützt.
Vermehrt auftretende Starkregen haben in letzter Zeit Überschwemmungen auch an Orten verursacht, die früher kaum betroffen waren. Hochwasser kann eine Immobilie unbewohnbar machen und Schäden im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich verursachen. Das Problem: Die meisten Hauseigentümer haben zwar eine Gebäudeversicherung im Policenordner. In ihrer Basisversion kommt die Gebäudeversicherung aber nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser auf, nicht aber für Hochwasser- und Überschwemmungsschäden. Wer sein Haus auch gegen Hochwasser versichern will, braucht als Zusatzbaustein einen Schutz gegen Elementargefahren, der auch für Beschädigungen des Gebäudes durch von außen eindringendes Wasser aufkommt. Mitversichert sind dann auch andere extreme Naturereignisse wie Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. Sinnvoll ist natürlich, den Schutz gegen Elementarschäden abzuschließen, wenn bisher noch keine Hochwasserschäden aufgetreten sind. Ist es in der Vergangenheit bereits zu Überschwemmungsschäden am Gebäude gekommen, kann es schwierig werden, den Baustein Elementarschäden zu versichern.
Nach einem Hochwasserschaden sollte der Gebäudeversicherer sofort informiert werden, damit er Ursachen und Ausmaß des Schadens selbst begutachten und falls nötig Sachverständige einschalten kann. Tipp: Achten Sie beim Abschluss der Elementarschadenversicherung darauf, dass auch die so genannten Rückstau-Schäden ausdrücklich mitversichert sind. Der Versicherer springt dann auch ein, wenn die Kanalisation durch extreme Regenfälle überlastet ist und der Keller des Gebäudes voll läuft. Achtung: Viele Anbieter versichern Rückstauschäden nur, wenn die Abflüsse des Gebäudes mit Rückstauklappen als Schutzvorrichtung ausgerüstet sind.