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Riester-Rente: Diese Auszahlungsmodelle können Sie nutzen
Obwohl grundsätzlich die Zahlung als Rente vorgesehen ist, gibt es für angespartes Riester-Kapital weitere Auszahlungsmöglichkeiten – zum Beispiel die Teilauszahlung, die Sofortauszahlung einer Kleinstbetragsrente oder auch die Investition in selbst genutztes Wohneigentum.
Die Auszahlung als klassische Rente lohnt sich für alle, die sich ein verlässliches Zusatzeinkommen sichern wollen, sie können ihre Riester-Vorsorge einfach als lebenslange Zusatzrente in Anspruch nehmen. Je länger diese Zusatzrente fließt, desto höher fällt rechnerisch die Rendite aus und wer ein hohes Lebensalter erreicht, profitiert von der Monatsrente besonders. Möglichkeit zwei: Die Teilauszahlung. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kann man sich gleich bei Renteneintritt in einer Summe auszahlen lassen, falls der Riester-Vertrag ab 2005 abgeschlossen wurde und bis zu 20 Prozent, wenn der Vertag vor 2005 geschlossen wurde. Die staatlichen Fördermittel bleiben auch bei der Teilauszahlung voll erhalten. Die Teilauszahlung verringert allerdings die monatliche Riester-Rente, weil dafür nur noch 70 Prozent des Kapitals zur Verfügung stehen. Die Teilauszahlung ist daher sinnvoll, wenn das Alterseinkommen ohnehin gesichert ist und man das Geld zum Beispiel für eine lange geplante Reise oder ein neues Auto verwenden möchte.
Wer nur wenig Riester-Mittel angespart hat, kann sich das Kapital bei Rentenbeginn sogar auf einen Schlag auszahlen lassen. Das ist immer dann möglich, wenn die monatliche Riester-Rente nicht höher ist als 33,95 Euro in den alten Bundesländern oder 32,90 Euro in den neuen Bundesländern. Angespartes Riester-Kapital kann auch jederzeit in Wohneigentum investiert werden, beispielsweise um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder einen laufenden Baukredit zu tilgen. Die Förderung geht dadurch nicht verloren. Auch eine energetische Sanierung des eigenen Wohnraums oder ein barrierearmer Umbau Ihres Wohneigentums ist mit dem so genannten Wohn-Riester möglich, ebenso der Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft.