Riester – Rentenversicherung
✓ staatlich gefördert
✓ 100 % Beitragsgarantie
✓ garantierter Rentenfaktor
✓ lebenslange Rente
✓ flexible Handhabung
✓ Hartz IV – sicher
✓ Freibetrag auf Grundsicherung
Mit der Einführung der Riester-Rente ab 2002 wurde vom Gesetzgeber ein neues Kapitel in der Altersversorgung aufgeschlagen:
Aufgrund der demographischen Entwicklung reicht das bisherige Rentensystem nicht mehr aus, die private Vorsorge wird immer wichtiger und wird auch aus Sicht des Gesetzgebers einen immer höheren Stellenwert einnehmen.
Die Riester-Rente soll die durch die Altersvorsorgereform 2000/2001 entstandene Rentenlücke ausgleichen. Deshalb kommst du an einer privaten Ruhestandsplanung nicht mehr vorbei. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Wege der steuerlichen Förderung privater Vorsorge zu kennen und auch zu nutzen.
Ein Weg davon ist die Riester-Rente. Die Funktionsweise der Riester-Rente erfährst du hier:
Die staatliche Riesterförderung im Überblick:
- Zulage für Erwachsene 175,– EUR pro Jahr
- Zulage je kindergeldberechtigtes Kind 300,– EUR pro Jahr (185,– EUR bei Geburt vor 2008)
- Zulage bei Vertragsbeginn (Berufseinsteiger) bis zum 25. Lebensjahr – einmalig 200,– EUR
- zusätzlich Steuererstattung über Sonderausgabenabzug möglich (besonders interessant für Gutverdiener)
Die wichtigsten Merkmale der Riester-Rentenversicherung im Überblick:
- staatl. Förderung mit Zulagen und Steuervorteilen (siehe oben)
- Beiträge und Zulagen sind zu Beginn der Auszahlphase garantiert
- monatliche, lebenslange Rente (Absicherung des Langlebigkeits-Risikos)
- Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei
- Anpassen oder Aussetzen der Sparraten jederzeit machbar
- Kapital ist in der Ansparphase vor dem Zugriff Dritter geschützt (z.B . Hartz IV-Sicher, nicht pfändbar)
- Förderunschädliche Kapitalentnahme zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei Bedarf
- Kapitalentnahme bei Rentenbeginn bis zu 30 % förderunschädlich möglich (kein Muss für alle Anbieter)
- Frühester Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr (Bei Vertragsbeginn nach 2011 ab dem 62. Lebensjahr)
- FREIBETRAG (Schonbetrag) auf die Grundsicherung bis zu 208,– EUR mtl.
Die Riester-Förderung ist die eine Seite …
… die Riester-Rechnungsgrundlagen („Spielregeln“) die andere
Schließlich soll dich dein Riester-Vertrag ein Leben lang begleiten, 50, 60, 70 Jahre oder noch länger, je nach Abschlussalter und Lebenserwartung. Zuerst in der Ansparphase und dann in der Rentenphase.
Deshalb ist das „Kleingedruckte“ zu deiner Riester-Rentenversicherung enorm wichtig!
Bei der Auswahl deines Riester-Vertrags solltest du darauf achten, dass die nachstehenden 6 Fragen in den jeweiligen Vertrags-Bedingungen zu deinen Gunsten geregelt sind. Hier orientieren wir uns sehr stark an den sechs Riester-Fragen.
Zuvor aber noch eine kleine Geschichte als Video:
Und hier die 6 Riester-Fragen:
1. Soll die garantierte Rente bzw. der garantierte Rentenfaktor zu 100% unabänderbar garantiert sein?
Damit ist gemeint, dass die bei Vertragsbeginn vereinbarten Garantieleistungen (Rechnungsgrundlagen) nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden können. z.B. bei Beitragserhöhung wegen gestiegenem Einkommen, Sonderzahlungen oder Gutschrift von Zulagen oder die Erhöhung der Sparrate wenn der Gesetzgeber den geförderten Maximalbetrag nach oben anpasst.
2. Soll nach einer Beitragspause das Weitersparen ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
Beitragspausen sind bei jedem Anbieter möglich. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. (z.B. Kinder-Erziehung, beruflicher Auslandsaufenthalt, Arbeitslosigkeit, finanzieller Engpass)
Die Frage ist: Nach welchen Spielregeln, sprich Rechnungsgrundlagen wird der Vertrag anschließend weitergeführt? Längst nicht alle Anbieter sind so fair und halten sich an die bei Vertragsbeginn vereinbarten Regeln.
3. Soll ein Vorverlegen des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
Willst du -aus welchem Grund auch immer- früher in Rente gehen? Wird dann mit den bei Vertragsbeginn vereinbarten, oder mit den bei früherem Rentenbeginn geltenden Regeln gerechnet? Die Unterschiede können gravierend sein – Die Tarifwerke der einzelnen Anbieter sind es auch.
4. Soll ein Hinausschieben des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige
Rechnungsgrundlagen möglich sein?
Weißt du heute schon ganz genau, wann du in Rente gehst? Umgekehrt zu Frage 3 kann es auch sein, dass das Regelrenteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren weiter angehoben wird, du also länger arbeiten und deine Riester-Rente später in Anspruch nehmen musst oder willst. Auch hier gibt es Anbieter, die dann mit wesentlich schlechteren Rechnungsgrundlagen -als bei Vertragsbeginn vereinbart- rechnen.
5. Sollen bis zu 30% des zum Rentenbeginn aufgebauten Kapitals förderunschädlich kapitalisierbar (entnehmbar) sein?
Vorsicht: Das ist eine Kann-Vorschrift im Gesetz, nicht jeder Anbieter bietet diese Möglichkeit
6. Auf welchem Wert soll die Garantie der 1. Frage basieren? Auf dem zu erwartenden niedrigeren Garantieguthaben, oder dem voraussichtlich höheren gesamten Vertragsguthaben?
Oder anders gefragt: Willst du die bei Vertragsbeginn vereinbarte, garantierte Rente nur auf deine eingezahlten Beiträge und Zulagen oder auf das gesamte Vertrags-Guthaben? Obwohl dieser Punkt einen erheblichen finanziellen Unterschied bedeutet, macht sich kaum jemand Gedanken darüber. Genauso wenig wird diese Tatsache in den meisten Riester-Tests berücksichtigt. Die weit überwiegende Anzahl der im Markt befindlichen Riester-Anbieter verrenten diesen Unterschiedsbetrag zwischen Vertragsguthaben und Garantieguthaben (=Wertzuwachs) mit den bei Rentenbeginn geltenden Rechnungsgrundlagen. Diese Grundlagen sind in aller Regel ebenfalls deutlich schlechter.
Insgesamt können durch die unterschiedlichen Tarife und Bedingungen gegenüber den Top-Anbietern am Markt Tausende von EUR an Rente verloren gehen.
Wichtig: Achte bei Vertragsabschluss auf diese Spielregeln !
beziehungsweise lasse deinen bestehenden Vertrag auf die oben genannten Punkte überprüfen und ggf. reparieren.
Aufgrund der vorgenannten Fragen kommen für uns derzeit (Februar 2020) nur 2 Anbieter in die engere Wahl (und nein, es ist nicht die Allianz, die Ergo, Württembergische, R+V, Sparkassenversicherung etc.).
Es sind zwei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, zwei Gesellschaften, deren Tarife die vorgenannten Kriterien im Sinne der Riester-Sparer, sprich Versicherungsnehmer geregelt haben.